Allgemeine Miet- und Montagebedingungen für den Gerüstbau

  1. Leistungen

1.1. Angebot

Angebote sind bis zu schriftlichen Bestätigung der Übernahme des Auftrags unverbindlich. Die Preise sind rein netto, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Preise verstehen sich für komplette Gerüststellung einschließlich An- und Abfuhr der Gerüstmaterialien für eine Vorhaltezeit von 4 Wochen.

1.2. Vorhaltung der Gerüste

Für die über 4 Wochen hinaus gehende Mietzeit ist pro angefangene Woche ein weiterer Mietzins in Höhe von 6% des verbindlichen Grundpreises zu zahlen.

Der vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon zu zahlen, ob das Gerüst witterungsbedingt genutzt werden kann oder nicht.

1.4. Abmeldung der Gerüste

Die Abmeldung der Gerüste muss schriftlich erfolgen.

Die Gerüste sind nach Fertigstellung der Arbeiten von sämtlichem Bauschutt zu reinigen und besenrein unserem Unternehmen zum Abbau zur Verfügung zu stellen.

1.3. Zusätzliche Leistungen

Bei Gerüsten die nicht den Regeln der Technik entsprechen und die statisch nachgewiesen werden müssen, muss der statische Nachweis sowie die Prüfgebühr, gesondert vergütet werden.

Sämtliche übrigen behördlichen Gebühren, für Gerüstmontagen in öffentlichen Bereichen, etwa für bauaufsichtliche und polizeiliche Genehmigungen zur Aufstellung von Gerüsten im öffentlichen Verkehrsraum, Verwaltungsgebühren und Kosten für die Sondernutzungserlaubnis, etc… werden sobald uns diese von den jeweiligen Behörden vorliegen, dem Auftraggeber / Bauherr gesondert in Rechnung gestellt.

Nachträgliche Veränderungen und Ergänzungen an den Gerüsten sind zusätzliche Leistungen und werden gesondert berechnet.

Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist werden alle Nebenarbeiten, die durch uns ausgeführt werden, mit unserem aktuellen Stundenlohnsatz berechnet.

 

  1. Lieferfrist

Die Gerüsterstellung erfolgt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse wie Höhere Gewalt, Betriebsstörung usw. zu den festgesetzten Terminen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung, insbesondere Verzögerungen beim Auf- und Abrüsten infolge schlechter Witterungsverhältnisse sind ausgeschlossen.

  1. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen werden online versendet. Sollte dem widersprochen werden bitten wir um Mitteilung.

Der Zahlung der Rechnung ist bis zum Fälligkeitsdatum, welches auf jeder Rechnung vermerkt ist, zu erfolgen.

Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Überziehungskredite zu fordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Rechung sofort nach Empfang zu überprüfen. Beanstandungen können nur innerhalb der Prüffrist von 30 Tagen nach dem Empfang berücksichtigt werden.

Abzüge für Skonto oder Rabatte, soweit diese nicht vereinbart wurden, sind nicht gestattet.

  1. Verwendungszweck und Änderung

Die Gerüste dürfen nur für den in der Bestellung und im Angebot angegebenen Verwendungszweck benutzt werden. Für eine über die zulässige Höchstbelastung hinausgehende Beanspruchung der Gerüste, haftet er Benutzer. Arbeiten an den Gerüsten, insbesondere Veränderungen, Umbau an andere Gebäudeflächen oder -teile, sowie Abbau der Gerüste dürfen nur von uns vorgenommen werden. In anderen Falle entfällt für uns jede Haftung. Wir behalten uns eine Berechnung auch für bauseits umgebaute Gerüste vor.

 

  1. Werbe- & Bildrechte

Zwecks Dokumentation und Werbezwecken werden Fotos von Bauvorhaben gemacht. Teilweise werden diese auch als Referenzen auf unserer Internetseite präsentiert. Ebenso ist es möglich, dass diese Bilder in sozialen öffentlichen Netzwerken veröffentlicht werden.

Sollten Sie dem widersprechen, bitten wir Sie, uns dies vorher schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Genehmigung zu Arbeiten auf fremden Grundstücken

Diese sind vom Auftraggeber schriftlich, vor Gerüstmontage bei uns vorzulegen.

  1. Haftung des Auftraggebers

Mit Abnahme und Gebrauchsüberlassung gehen die Gerüste in die Obhut des Auftraggebers über. Dieser ist für Schäden, die an den Gerüsten während der Standzeit, ohne unser Verschulden hervorgerufen werden haftbar.

Ebenso haftet er für entwendete Gerüstteile.

  1. Technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, dass die Gegebenheiten für einen tragfähigen Untergrund zur Gerüstmontage geschaffen sind.

Er trägt für die Tragfähigkeit  des Baugrundes die alleinige Verantwortung.

Er hat uns zum Zeitpunkt der Erfüllung des Auftrags alle zur technischen einwandfreien Konstruktion und Ausführung erforderlichen Unterlagen und Hinweise zu geben.

Statische Berechnungen beinhalten nur die von uns montierten Gerüstkonstruktionen den Nachweis für beanspruchte Bauwerke oder Bauteile trägt der Auftraggeber.

Für einen Hindernisfreien Aufbau benötigen wir ca. 1,50m Abstand zum Gebäude, der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Grünschnitt den Gerüstaufbau  behindert.

  1. Haftungsbeschränkung und Nebenarbeiten

Für Sachschäden, die infolge von Gerüststellung über Dach an Dächern hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung. Diese Sind vor Gerüstmontage vom Auftraggeber dementsprechend zu schützen, dass keine Schäden entstehen können. Das gleiche gilt für Arbeiten über Glasdächern und leicht zerbrechlichen Neonbeleuchtungsschriften, usw.…

Wäscheleinen, Antennen, Glaslampen etc…, die für die Gerüststellung hinderlich sind, müssen vom Auftraggeber vor Beginn der Gerüstarbeiten demontiert werden.

Werden derartige Hindernisse bei unserer Ankunft auf den Baustellen  noch vorgefunden, so werden diese von uns zum Selbstkostenpreis beseitigt, ohne dass wir für das Wiederanbringen verantwortlich sind. Wird die Herstellung in den vorherigen Zustand verlangt, so wird der Zeit- und Montageaufwand dem Auftraggeber berechnet. Für die durch das Nichtentfernen der Hindernisse entstehenden Schäden ist der Auftraggeber voll haftbar. Für zerbrochene Scheiben und sonstige Schäden haften wir nur, wenn unser Verschulden sofort nach entstehen des Schadens nachgewiesen wird.

Wir übernehmen keine Haftung für Kosten die aus Forderungen entstanden, die nicht direkt von uns verursacht  wurden, wie z.B. vom Wind gelöste Planen, defekte Fahrzeuge, Baumaschinen, Aufzüge, usw.

Schäden für die wir haftbar sind, werden wir unserer Versicherung melden.

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Vergütung der von uns erbrachten Leistungen oder den Mietzins wegen Schadenersatzansprüchen zurückzubehalten oder mit solchen gegenüber dem Mietzinsanspruch aufzurechnen.

Die durch uns entstandenen Bohrlöcher zur Gerüstverankerung werden bei Abbau mit Kunststoffkappen verschlossen. Diese sind nur ein Provisorium und bieten keine Abdichtung bzw. Wärmedämmung.

  1. Aufmass und Abrechnung

Werden nach VOB/C DIN 18451 durchgeführt.

P&F Gerüstbau UG (haftungsbeschränkt)